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Was tun im Sterbefall, zuhause, im Heim oder im Krankenhaus?
  • Den Arzt verständigen zur Feststellung des Todes und die Ausstellung der Todesbescheinigung.
  • Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens Ihrer Wahl zur Terminabsprache für die Abholung und die Besprechung (Hinweis: Ein evtl. durch die Polizei für die Überführung beauftragtes Unternehmen muß nicht zwingend auch die Bestattungsmodalitäten regeln).
    Die/der Verstorbene wird zum nächstgelegenen Friedhof gebracht.
Das Bestattungsunternehmen erledigt im Regelfall alle Formalitäten für die Hinterbliebenen. Zum Besprechungstermin, der an einem Ort ihrer Wahl oder beim Bestatter stattfinden kann, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten bzw. mitbringen:
  • Die letzte(n) standesamtliche(n) Urkunde(n) zur Todesfallmeldung beim zuständigen Standesamt:
    • Bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch.
    • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.
    • Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners und ggf. die Heiratsurkunde oder das Stammbuch.
    • Bei Ledigen die Geburtsurkunde.
  • Sie können sich Gedanken machen, welche Abmeldungen das Bestattungsunternehmen für Sie tätigen soll, wie z.B. bei:
    • Krankenkasse(n)
    • Rentenstelle(n)
    • Versicherungen
    • Telefon / GEZ etc.
    Hierzu wären Renten- / Versicherungsnummern und Adressen dienlich.
  • Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen legen Sie die weitere Vorgehensweise fest, so dass die Bestattung genau nach dem letzten Willen der / des Verstorbenen, oder nach ihren individuellen Wünschen durchgeführt werden kann. Hierzu zählt:
    • Die Wahl der Bestattungsart und des -ortes.
    • Terminierung der Trauerfeierlichkeit.
    • Organisation der Trauerfeierlichkeit von der Ausstattung, Dekoration und Musikauswahl bis hin zu Bestellung des Pfarrers / Trauerredners oder der Gestaltung von Traueranzeigen bzw. Trauerdrucksachen.
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